Beschreibt die Regeln, denen Sie bei der Nutzung unserer Dienste zustimmen.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Coworking Mallorca (Sven Bergerhausen), Carrer de la Garsa 6, 07610 Palma de Mallorca, Spanien, nachfolgend: „Coworking Mallorca”, der diese gegenüber ihren Nutzern erbringt. Mit Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss durch den Nutzer akzeptiert er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Sofern der Nutzer mit Coworking Mallorca einen individuellen Nutzungsvertrag aushandelt, gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Vertrags. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Coworking Mallorca gelten in einem solchen Fall ergänzend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Coworking Mallorca keine Geltung. Das Angebot von Coworking Mallorca richtet sich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Hinsichtlich der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ferner §20.

§ 2 Vertragsschluss

Durch eine online Buchung oder die Bestellung einer Leistung in den Geschäftsräumen von Coworking Mallorca gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall mit Annahme des Angebots durch Coworking Mallorca, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Facebook Messenger, per WhatsApp oder per E-Mail erfolgen kann. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Parteien jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform wahren. Ein Nutzer hat keinen Anspruch auf Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Nutzungsvertrags. Coworking Mallorca kann den Abschluss eines Vertrags jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm bei Vertragsbeginn gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige oder unvollständige Angaben wird der Nutzer – auch wenn die Unvollständigkeit / Unrichtigkeit erst während der Laufzeit des Vertrags eintritt – unverzüglich berichtigen bzw. vervollständigen.

§ 3 Leistungen

Coworking Mallorca bietet den Nutzern an mehreren Standorten die Nutzung von Coworking-Spaces und Zusatzleistungen (zum Beispiel Office Leistungen, Speisen und Getränke) zu bestimmten Öffnungszeiten an. Die Preise für die einzelnen Leistungen ergeben sich jeweils aus dem Internetauftritt sowie den Preislisten vor Ort. 

Coworking Mallorca steht es frei, über den vertraglichen Leistungsumfang hinausgehende Vorteile und Vergünstigungen nur einzelnen Nutzern und nur zeitweise zu gewähren und dies jederzeit rückgängig zu machen, ohne dass für den oder die betroffenen Nutzer hieraus Ansprüche welcher Art auch immer entstehen würden. Coworking Mallorca kann die Gewährung von über das geschuldete Leistungsspektrum hinaus gehende Leistungen von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen. Eine von einem Nutzer gebuchte Leistung ist nicht auf andere Personen übertragbar, es sei denn Coworking Mallorca hat einer Übertragung vorher vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 4 Nutzung

Die Nutzer erklären mit der Abgabe Ihres Angebotes dass ihnen die Räumlichkeiten der Standorte von Coworking Mallorca, insbesondere hinsichtlich Ausstattung und Öffnungszeiten bekannt sind. Nach Angebotsannahme durch Coworking Mallorca, dürfen die Nutzer die Räume und Einrichtungen nach Verfügbarkeit für die gebuchte Zeit als Büro nutzen. Jede anderweitige Nutzung bedarf der Erlaubnis Coworking Mallorcas. 

§ 5 Konkurrenzschutz

Jeglicher Konkurrenzschutz ist ausgeschlossen.

§ 6 Nutzung des Internets

Für die Nutzung des durch Coworking Mallorca zur Verfügung gestellten Internetzugangs gilt das Folgende: Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die spanischen Gesetze auch im Datenverkehr über den Betreiber (Coworking Mallorca) einzuhalten und Gesetzesverstöße an Coworking Mallorca unter der E-Mail: ​mail@coworking-mallorca.com ​zu melden. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung. Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden Coworking Mallorcas führt, hat der Nutzer Coworking Mallorca diesen Schaden zu ersetzen. Coworking Mallorca behält sich für diesen Fall zudem die fristlose Kündigung vor. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnlichen Methoden. 

Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur Coworking Mallorcas für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird: Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung, Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Hate Speech, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking-Space, Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von Coworking Mallorca bereitgestellte Infrastruktur sowie Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten. Untersagt sind ferner der illegale Download von urheberrechtlich geschützten Daten, von Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen sowie die Angabe von falschen Identitätsdaten. Bei einem Verstoß kann Coworking Mallorca das Nutzungsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Nutzer den Verstoß trotz Abmahnung wiederholt oder nicht beendet. Bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß ist eine Abmahnung entbehrlich.

§ 7 Zahlung

Bei der Buchung oder Inanspruchnahme jeglicher Leistungen wird die jeweilige Gebühr im Voraus direkt zur Zahlung fällig. 

Die Zahlung kann vor Ort per Kreditkarte, in Bar, per  PayPal oder Bizum geleistet werden. 

§ 8 Vertragslaufzeit

Bei Leistungen, die eine Dauer von Stunden oder Tagen haben, ist Vertragsbeginn und Ende durch die Zeit der jeweiligen Inanspruchnahme durch den Nutzer bestimmt. Exemplarisch ist Vertragsbeginn im Fall der Leistung „Pase diario“ der Zeitpunkt, in dem der Nutzer einen Arbeitsplatz gewählt hat und spätestes Ende der Zeitpunkt der Schleßung von Coworking Mallorca am selbigen Tag (Öffnungszeiten). Der Nutzer hat den Schreibtisch oder Meetingraum in jedem Fall rechtzeitig zu räumen.

§ 9 Kündigung

Leistungen, die für eine bestimmte Zeit vereinbart sind (z.B. 1 Tag, oder die vereinbarte feste Vertragslaufzeit), können während der festen Laufzeit und nach erfolgreicher Zahlung des Nutzers, nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 

§ 10 Datenschutz

Die Datenschutzerklärung von Coworking Mallorca kann jederzeit online oder über den Aushang vor Ort eingesehen werden. 

§ 11 Haftung, Minderung, Aufrechnung, vorübergehende Gebrauchsbeeinträchtigung oder Schließung

Die verschuldensunabhängige Haftung von Coworking Mallorca – mit Ausnahme von Rechtsmängeln – ist ausgeschlossen. Verschuldensabhängig haftet Coworking Mallorca nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Fall schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Coworking Mallorca steht eine solche seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im Falle der Haftung von Coworking Mallorca ist diese auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, besteht nicht, es sei denn, dass Coworking Mallorca bzw. seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Sofern öffentlich-rechtliche, behördliche oder sonstige Auflagen, Anordnungen oder Bestimmungen dazu führen, dass Coworking Mallorca die Nutzung nicht mehr wie vereinbart, sondern nur geändert, gewähren kann, gilt Folgendes: Kann Coworking Mallorca die Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. durch eine Änderung der Raumaufteilung oder Umbaumaßnahmen, so kann Coworking Mallorca vom Nutzer die Zustimmung zu diesen Maßnahmen verlangen und der Nutzer hat diese zu dulden, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist. Ferner kann Coworking Mallorca eine entsprechende Anpassung des Nutzungsvertrages verlangen. Der Nutzer kann die Nutzungsgebühr​ nur mindern, wenn seine Nutzung erheblich eingeschränkt ist. Ist die Erfüllung der Auflagen, Anordnungen oder Bestimmungen nicht möglich, für Coworking Mallorca wirtschaftlich nicht sinnvoll oder beruft sich der Nutzer auf die Unzumutbarkeit der Maßnahmen, so kann Coworking Mallorca das Nutzungsverhältnis mit einmonatiger Frist kündigen. Ein Schadensersatzanspruch des Nutzers in diesem Fall ist ausgeschlossen. Sollte es aufgrund behördlicher Anordnung Coworking Mallorca gegenüber zu einer vorübergehenden Schließung einzelner Bereiche oder des gesamten Spaces kommen, so mindert sich die Nutzungsgebühr​ in dem Maße, wie die Nutzungsmöglichkeit des Nutzers eingeschränkt oder aufgehoben ist, sofern die Ursache für die Anordnung nicht beim Nutzer liegt. Dasselbe gilt für den Fall, dass Coworking Mallorca entscheidet, Teile oder den ganzen Space wegen dringender Gründe vorübergehend zu schließen, für die Coworking Mallorca nicht ursächlich ist (z.B. zur Verhinderung der Verbreitung ansteckender Krankheiten, sonstige Gefährdungen für die Gesundheit, Baumängeln oder ähnlichen wichtigen Gründen). Kann Coworking Mallorca den Space jedoch objektiv weiter zur Verfügung stellen, bleibt es bei der gesetzlichen Risikoverteilung, wonach Coworking Mallorca die Gewähr für die Nutzbarkeit des Spaces und der Nutzer sein Betriebsrisiko trägt. Sofern nicht anders vereinbart oder soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt, sind jegliche Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche des Nutzers in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Ein Kündigungsrecht steht dem Nutzer nicht zu, wenn die Schließung temporärer Natur ist und nicht länger als drei Monate am Stück andauert oder wenn die Ursache beim Nutzer liegt. Bietet Coworking Mallorca dem Nutzer Ersatzflächen am selben Standort an, die ebenso geeignet sind wie die im Nutzungsvertrag festgehaltenen, wird der Nutzer vorübergehend auf diese Flächen ausweichen, um dazu beizutragen, den Gesamtschaden gering zu halten.

Trifft Coworking Mallorca kein Verschulden an der Schließung und bietet Coworking Mallorca dem Nutzer Ersatzflächen an einem anderen Standort an, die räumlich betrachtet ebenso geeignet sind wie die im Nutzungsvertrag festgehaltenen, so hat der Nutzer vorübergehend auf diese Flächen auszuweichen, wenn dies dem Nutzer zumutbar ist und sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen, was vom Nutzer darzulegen ist. Ein längerer Anfahrtsweg für Mitarbeiter stellt dabei keinen wichtigen Grund dar, sofern sich der Ersatzstandort im selben Stadtgebiet befindet. Ist der Nutzer bereit auf Ersatzflächen auszuweichen, die objektiv betrachtet weniger geeignet sind, so werden die Parteien eine vorübergehende Senkung der ​Nutzungsgebühr in angemessener Höhe verhandeln. Notwendige Aufwendungen des Nutzers im Rahmen des Umzugs tragen die Parteien auf Nachweis ​je zur Hälfte. Der Nutzer haftet gegenüber Coworking Mallorca für durch ihn, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, die auf seine Veranlassung mit dem im Nutzungsvertrag genannten Objekt in Berührung kommen, verursachte Schäden. Der Nutzer haftet gegenüber Coworking Mallorca insbesondere auch für die Inanspruchnahme Coworking Mallorcas durch Dritte, vor allem hinsichtlich Schäden, die infolge der Nutzung des durch Coworking Mallorca zur Verfügung gestellten Internetzugangs geltend gemacht werden (z.B. im Wege der Störerhaftung). Die Haftung Coworking Mallorcas für Dritte wie z.B. Strom-, Wasser- und Heizversorger ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Coworking Mallorca ist jedoch verpflichtet, im Falle

etwaiger Störungen oder Versorgungsunterbrechnungen unverzügliche Abhilfe zu veranlassen. Eine Unterbrechung der Versorgung durch Dritte, die kürzer als eine Woche dauert, berechtigt nicht zu Minderung oder Schadensersatz, es sei denn, die Unterbrechung hebt die Gebrauchstauglichkeit des Spaces vollumfänglich auf. Dem Nutzer ist bekannt, dass der Zugang zum Space teils über ein elektronisches Zugangssystem organisiert ist. Coworking Mallorca haftet nicht für Störungen beim Zugang zum Space, deren Ursachen nicht bei Coworking Mallorca, sondern beim Drittanbieter Sensorberg liegen.

Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Nutzer nicht berechtigt, die Nutzungsgebühr​ zu mindern oder zurück zu behalten. Das Recht des Nutzers, überzahlte Nutzungsgebühr​ nach  § 812 BGB zurück zu fordern, bleibt hiervon unberührt. Eine Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Coworking Mallorca ist nur mit solchen Ansprüchen des Nutzers möglich, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 12 Hausordnung

Coworking Mallorca und seine Nutzer haben ein Interesse an einem professionellen und nicht störenden Arbeitsumfeld. Jeder Nutzer ist daher verpflichtet, andere Nutzer so wenig wie möglich in ihrer Arbeit zu beeinträchtigen und Störungen zu vermeiden. Die Mitarbeiter von Coworking Mallorca überwachen die Einhaltung der Hausordnung und des störungsfreien Miteinanders der Nutzer. Ihren Anweisungen ist daher durch die Nutzer Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet Speisen und/oder Getränke mitzubringen. Coworking Mallorca bietet eine Auswahl an Speisen und Getränken zum Erwerb an. 

§ 13 Schlussbestimmungen

Coworking Mallorca behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Anlagen jederzeit zu ändern, soweit die jeweiligen Änderungen aus triftigen Gründen erfolgen. Triftige Gründe sind insbesondere – aber nicht abschließend – die Änderung von Gesetzen, Rechtsprechung oder technischen Anforderungen. Eine Änderung erfolgt nicht, soweit hierdurch das vertragliche Gleichgewicht zerstört würde. Ändert Coworking Mallorca die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Weise, die zu einer wesentlichen Vertragsänderung führt, so übersendet Coworking Mallorca dem Nutzer die geänderten Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Änderungen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Nutzer ihnen nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Auf den Nutzungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern der Nutzer Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund des Nutzungsvertrags am Ort der jeweiligen Nutzungsvereinbarung. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

Beträgt die Laufzeit mehr als ein Jahr, verpflichten sich die Parteien, das Schriftformerfordernis aus  § 550 BGB einzuhalten und etwaige Schriftformfehler zu heilen. Sofern der Gesetzgeber Neuregelungen zum Schriftformerfordernis im Mietrecht trifft, verpflichten sich die Parteien, die Schriftformklausel in diesem Vertrag bei Bedarf so anzupassen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht und das Nutzungsverhältnis nicht aufgrund von Schriftformfehlern kündbar ist.